Letzte Beiträge

Mitglieder
  • Mitglieder insgesamt: 33
  • Neueste: Elvira B.
Statistik
  • Gesamtzahl der Beiträge: 35.949
  • Themen insgesamt: 675
  • Heute online: 151
  • Online gesamt: 256
  • (07.02.2024, 07:38:58 CET)
Benutzer online
Nutzer: 0
Gäste: 117
Gesamt: 117
Google
Bing (2)

ZitatAlleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Goettingen-Alleinerbin-muss-Tierheimkosten-fuer-Katzen-zahlen,aktuellbraunschweig11264.html

,,Katzen sind die rücksichtsvollsten und aufmerksamsten Gesellschafter, die man sich wünschen kann."

Pablo Picasso