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Die Tötung von "verwilderten" Hauskatzen im niedersächsischen Jagdrecht

Begonnen von El Gato, 25.05.2026, 11:13:50 CEST

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Novellierung Jagdgesetz NiedersachsenLandesjägerschaft NiedersachsenLJNTötung Hauskatzen

El Gato

In Niedersachsen ist es für Jäger erlaubt, Hauskatzen, die sich 300 Meter vom nächsten Wohnhaus befinden, abzuschießen.

Es wurde vor Kurzem ein Entwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, in dem u.a. eine  Verbesserung vorgesehen ist:

Die Distanz zum nächsten Wohnhaus soll von 300 auf 350 Meter erhöht werden. Zudem reicht die bloße Entfernung nicht mehr aus: Katzen sollen nur noch dann getötet werden, wenn sie erkennbar verwildert sind.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ist mit dieser Passage allerdings nicht zufrieden. Aus dem o.a. Link:

ZitatDie Tötung von wildernden Hauskatzen wird in Nummer 3 erheblich eingeschränkt. Künftig dürfen diese Katzen nur noch getötet werden, wenn sie als erkennbar verwildert angesprochen werden. Diese Identifizierung drückt sich z. B. durch ein struppiges Fell oder erkennbar krankes Verhalten aus.[...] Für alle Verbände ist eine optische Abgrenzung zwischen ,,erkennbar verwildert" und ,,wildernde Hauskatzen" nicht möglich und daher mit Rechtsunsicherheiten behaftet. LJN macht den Vorschlag, dass alle Hauskatzen dem Tötungsrecht unterliegen, die nicht erkennbar am Halsband oder sonstiger Kennzeichnung einem Halter zuzuordnen sind.



Es fällt mir wirklich schwer, dazu einen sachlichen Kommentar dazu zu schreiben >:(  :-X

Tigger, Micky, Lilly und Sugar im Herzen ❤️

El Gato

Der Verein Politik für die Katz' hält den Abschuss von Katzen für gesetzwidrig:

ZitatSo eine Regelung widerspricht jedoch dem Jagdrecht (Katzen sind kein Wild), dem Tierschutzgesetz (Tötung nur mit vernünftigem Grund) und sogar dem Grundgesetz (Katzen sind Eigentum und dürfen nicht einfach vernichtet werden).



Sabine Mahlow und Anke Feil von Politik für die Katz' habe in einem Brief an Ministerin Staudte Stellung genommen:

ZitatSchon nach der derzeitigen Rechtslage – selbst wenn man annimmt, dass das Landesrecht eine
Umsetzung von § 23 Bundesjagdgesetz darstellt – dürfte ein Jäger eine Katze nur als Ultima Ratio
töten. Eine solche Ultima-Ratio-Situation ist in der Praxis jedoch so gut wie nie denkbar, da jede
Katze mittels einer Lebendfalle gesichert und anschließend bei der zuständigen Fundbehörde als
Fundsache abgegeben werden kann. Für jede Katze existiert somit ein mildes, zielführendes Mittel:
das Einfangen, die Sicherung in der Falle und die Rückführung an den Eigentümer oder die
Fundbehörde.

Tigger, Micky, Lilly und Sugar im Herzen ❤️

Lucky-Findus

:'( Das glaube ich, das es dir da schwerfällt,
einen sachlichen Kommentar zu schreiben !