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Wohin damit? => Für alle Themen, die in sonst keine Kategorie passen => Thema gestartet von: Kira in 30.08.2023, 12:40:16 CEST
ZitatAlleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Goettingen-Alleinerbin-muss-Tierheimkosten-fuer-Katzen-zahlen,aktuellbraunschweig11264.html
Man kann ein Erbe ja auch ablehnen.
Genau man kann es ja ausschlagen