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Wohin damit? => Für alle Themen, die in sonst keine Kategorie passen => Thema gestartet von: Kira in 30.08.2023, 12:40:16 CEST

Titel: Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen
Beitrag von: Kira in 30.08.2023, 12:40:16 CEST
ZitatAlleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Goettingen-Alleinerbin-muss-Tierheimkosten-fuer-Katzen-zahlen,aktuellbraunschweig11264.html

Titel: Aw: Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen
Beitrag von: El Gato in 30.08.2023, 12:54:15 CEST
Man kann ein Erbe ja auch ablehnen.
Titel: Aw: Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen
Beitrag von: Lucky-Findus in 30.08.2023, 12:57:05 CEST
Zitat von: El Gato in 30.08.2023, 12:54:15 CESTMan kann ein Erbe ja auch ablehnen.

Genau !
Titel: Aw: Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen
Beitrag von: Rollbraten in 30.08.2023, 15:30:31 CEST
Genau man kann es ja ausschlagen