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ZitatAlleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Goettingen-Alleinerbin-muss-Tierheimkosten-fuer-Katzen-zahlen,aktuellbraunschweig11264.html

,,Katzen sind die rücksichtsvollsten und aufmerksamsten Gesellschafter, die man sich wünschen kann."

Pablo Picasso